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Geschwindigkeit ist eine ziemlich relative Geschichte. Bestes Beispiel zeigt der Brief des Zollamts, der heute in meinem Postkastl gelegen ist. Die bestätigen den Erhalt meines Einspruchs und versprechen ihn so rasch wie möglich zu bearbeiten. Soweit so linear und einfach, wie man sich das vorstellt.
Doch nun kommt das große Mysterium der Geschwindigkeit auf uns zu. Ich zitiere einfach mal das Zollamt-Schreiben:
...
Ihre Berufung vom 21.11.2005 ist am 23.11.2005 beim Zollamt Wien eingelagt und unter der Geschäftszahl xxx/xxxxx/2005 verbucht worden.
...

Wie lange bitte brauchen Faxe innerhalb Wiens? 2 Tage? Nicht schlecht. Bin ich froh, dass ich denen keine eMail geschickt hab, wer weiß wie lange das wieder dauern würde. Ok, das ist ja eine rein hypothetische Frage, weil Einspruch gegen Zollbescheide kann ja nicht per email gestellt werden.

Eine andere Geschwindigkeitsfrage wirft die zollamtsche Antwort aber dennoch auf: was ist die gesetzliche Frist, in der die das erledigen müssen, weil auf die Berufen sie sich ja auch. Weiß das jemand? Irgendjemand? Irgendjemand aus der Klasse? Bueller?

- BM out -
chazta hat am 5. Dez, 21:13 ein Lebenszeichen gegeben
soll ich meinen kunden, wenn die anmeldung mal wieder länger dauert und wir auf ein fax vom betreiber warten, diesen link schicken?

btw: wer waren die beiden geistesgestörten, die 40$ für den expressversand im juni bezahlt haben? 
dödelhai hat am 5. Dez, 21:51 ein Lebenszeichen gegeben
tja.
menschen in kisten schmuggeln is auch verboten lieber zauberer, da hilft auch kein einspruch

versuchs lieber mit zigaretten oder tieren 
 

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